Projekthintergrund

Im mongolischen Agrarsektor werden ca. 11% des Bruttoinlandsprodukts (2019) erwirtschaftet. Er ist damit nach dem Dienstleistungssektor und dem Bergbau der drittwichtigste Wirtschaftszweig der Mongolei. Mit einer durchschnittlichen jährlichen Wachstumsrate von 6,3% (2015-2019) ist der Agrarsektor zudem einer der Treiber des mongolischen Wirtschaftswachstums. Darüber hinaus sind ca. 25% der Erwerbstätigen in Landwirtschaft und Tierhaltung beschäftigt.

Etwa 73% der Mongolei (114,81 Mio. ha) sind als landwirtschaftliche Nutzfläche ausgewiesen, davon 110,43 Mio. ha als Weideland, 1,71 Mio. ha als Grünland und 1,09 Mio. ha als Ackerland (bestellte Fläche und Brachfläche). 2021 wurden 432.647 ha Getreide angebaut, gefolgt von 108.342 ha Futterpflanzen, 21.416 ha Kartoffeln und 11.220 ha Gemüse. Verbreitet ist ein zweigliedriges Anbausystem, in dem sich Sommerweizen und Schwarzbrache abwechseln. Fehlende Fruchtfolgen und häufige Schwarzbrache führen dazu, dass die Bodenfruchtbarkeit stetig sinkt und die Ackerböden zunehmend degradieren.

Das Klima der Mongolei zeichnet sich durch große Temperatur- und Niederschlagsschwankungen aus. Während in den Sommermonaten Hitzeperioden mit Temperaturen von weit über 30°C keine Seltenheit sind, werden in den Wintermonaten regelmäßig Temperaturen von unter -30°C gemessen. Die Niederschlagsmengen liegen in den nördlichen Waldsteppenregionen bei ca. 300 bis 400 mm pro Jahr, in den zentralen Steppenregionen und in der Wüste Gobi jedoch bei lediglich 150 bis 250 bzw. 50 bis 100 mm. Die geografische Lage der Mongolei, die extremen Wetterbedingungen und die empfindlichen Ökosysteme in Verbindung mit der ausgeprägten Tierhaltung und dem Regenfeldbau machen die Landwirtschaft der Mongolei sehr anfällig für die Risiken des Klimawandels.

Die mongolische Regierung hat unter anderem mit der „Staatlichen Regulierungspolitik für Ernährung und Landwirtschaft 2016-2025“ und dem im Januar 2016 verabschiedeten „Ackerbaugesetz“ die Rahmenbedingungen für die zukünftige Entwicklung der Agrar- und Ernährungswirtschaft geschaffen. Im Vordergrund steht die Förderung der ökologischen und ökonomischen Nachhaltigkeit der landwirtschaftlichen Produktion, die Steigerung des Selbstversorgungsgrads, die Erhöhung der Wettbewerbsfähigkeit der Agrarproduktion und somit die Ausweitung der Exportwirtschaft.

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